Die Abnahme ist ein entscheidender Moment, da sich mit ihr die Beweislast umkehrt, die dann, nach erfolgter Abnahme, beim Bauherren liegt. Ebenso beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, eine förmliche Abnahme durchzuführen, bei der alle Mängel und Restarbeiten in einem Abnahmeprotokoll schriftlich festgehalten und danach deren Abstellung bzw. Ausführung überwacht wird.
Die richtige Form der Abnahme sowie die Dauer der Gewährleistung zu vereinbaren, ist wiederum ein Teil meiner Beratung vor Vertragsunterzeichnung. Ebenso ist vor Vertragsunterzeichnung zu vereinbaren, wie mögliche Kosten einer verspäteten Fertigstellung geltend gemacht werden können.
Aber auch die Abnahme von Teilleistungen zur Freigabe von Rechnungen kann in vielen Fällen wichtig und hilfreich sein, um beispielsweise Zahlungseinbehalte rechtfertigen zu können.